Wird der Hund krank, kommen im Rahmen von Diagnose und Therapie schnell größere Summen zusammen. Oft hört man genau in solchen Situationen die folgenden Wort: „Oh, hätte ich doch eine Krankenversicherung abgeschlossen!“
Grundsätzlich gilt:
Wenn eine Krankenversicherung abgeschlossen werden soll, dann sollte dies möglichst früh im Hundeleben geschehen!
Ein Hund kommt ins Haus
Vielfach freuen wir uns wochenlang auf den Tag, wenn der Hund endlich in sein neues Zuhause einzieht. Im Rahmen der Vorbereitung auf diesen großen Moment, werden Besorgungen gemacht, Gedanken und teilweise auch Bücher gewälzt, damit der Start einfach und gut wird. In dieser Vorbereitungsphase wird allerdings das Thema der Krankenversicherung oft (und eigentlich auch seltsamerweise) ausgespart. Theoretisch wäre auch bereits zu diesem Zeitpunkt die Auseinandersetzung mit dem Thema Krankenversicherung schon sinnvoll, denn es gibt doch so einiges zu bedenken und festzulegen, bevor eine Entscheidung getroffen und die Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt wird.
Überlegungen vorab
Eine Krankenversicherung für seinen Hund abzuschließen, klingt erst einmal ganz einfach. Und doch fällt bei einer etwas ausführlicheren Recherche auf, wie viele Unterschiede es gibt. Die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter sind vielfältig – selbst dann, wenn die Produkte ähnlich klingen – und sind auch nicht immer unbedingt leicht zu verstehen.
Grundsätzlich gilt es, erst einmal festzulegen, was versichert werden soll? Nur OPs, nur Unfälle oder soll es eine Vollversicherung sein?
Wer nun aber denkt, dass bei einer Vollversicherung auch wirklich ALLES übernommen wird, der sollte sich die Bedingungen wirklich genau durchlesen. Hier eine kurze Checkliste einiger wichtiger Punkte:
- Hat die Versicherung eine Selbstbeteiligung?
- Gibt es eine Gesamtdeckung pro Jahr? Danach selbst man nämlich grundsätzlich alles selbst.
- Wie sind Behandlungen im Notdienst abgedeckt? Darf es auch der 4-fache Satz sein?
- Sind Vorsorgemaßnahmen und Impfungen abgedeckt?
- Welche Leistungen bei der Zahngesundheit werden übernommen?
- Welche Wartezeiten bestehen, bis eine erste Rechnung eingereicht werden kann? Hier gibt es ggf. sogar unterschiedliche Wartezeiten für verschiedene Leistungen.
- Wie sieht die Entwicklung der Beiträge mit steigendem Hundealter aus? Es gibt Versicherer mit gleichbleibenden Beiträgen, andere erhöhen ab einem bestimmten Alter Jahr für Jahr.
- Welche Einschränkungen bei der Kostenübernahme entstehen, wenn sich beim Tier eine möglicherweise erbliche Erkrankung einstellt?
- Sind bestehende Erkrankungen von der Versicherung ausgenommen?
- Es gibt auch Versicherer, die prinzipiell bestimmte Rassen oder angeborene Erkrankungen (darunter auch Hüftgelenksdysplasie oder ED) aus dem Versicherungsschutz ausschließen. Darauf sollte unbedingt geachtet werden.
Speziell in Sachen des Bewegungsapparates sollte unbedingt darauf geachtet werden, welche Leistungen übernommen werden. Tierärztliche Rechnungen können in der Regel eingereicht werden. Doch wie sieht es mit ergänzenden Behandlungsmethoden aus? Werden osteopathische Behandlungsformen übernommen? Und wie sieht es mit anderen komplementären Therapien aus? Wer seinen Hund auch in diesen Bereichen sicher versichert sehen möchte, sollte wirklich genau hinschauen oder sich gut beraten lassen.
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