AGBs

§ 1 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ als akzeptiert, wenn Tierhalter / Verfügungsberechtigte und Tierheilpraktiker einen ersten Termin vereinbaren. Der Tierheilpraktiker kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen. Der Behandlungsvertrag hat folgenden Inhalt:

  • Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er all seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu Ausübung des Heilberufes anbringt.
  • Der Tierheilpraktiker berät den Tierhalter / Verfügungsberechtigte fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Tierhalter/ Verfügungsberechtigte hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft der Tierheilpraktiker die Wahl.
  • Die vom Tierheilpraktiker angebotenen Therapiemöglichkeiten sind meist schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen.
  • Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

§ 2 Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch von uns bestätigt wurden.
Bei kurzfristigen Absagen  vor dem Termin, kann eine Ausfallgebühr von 50% der Therapiegebühr in Rechnung gestellt werden.
Tritt der Kunde bei Ankunft des Tierheilpraktikers von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, können die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100% in Rechnung gestellt werden.
Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde/Verfügungsberechtigte eine Mobilnummer hinterlassen und ist erreichbar, wird er unverzüglich von dieser Verzögerung unterrichtet.

§ 3 Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

§ 4 Gebühren/Honorierung des Tierheilpraktikers

Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den Tierheilpraktiker zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung.
Der Tierheilpraktiker verpflichtet sich bei Zahlungsverzögerung eine Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt hierfür 5,00 €.
Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Honorare des Tierheilpraktikers grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tierheilpraktiker ist ausgeschlossen.
Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tierheilpraktiker darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.

§ 5 Zahlungsbedingungen Alle Leistungen werden nur gegen sofortige Bezahlung (Barzahlung) erbracht. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Behandlungen kann der Tierhalter/Verfügungsberechtigte nach jeder Behandlung einen Abschlag auf die ausstehende Rechnung zahlen. Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte erhält hierbei eine Quittung als Zahlungsnachweis. Nach abgeschlossener Behandlung hat er die Möglichkeit eine detaillierte Rechnung zu erhalten. Der noch ausstehende Betrag ist bar zu entrichten oder zu überweisen. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto fällig. Bei offen stehenden Beträgen setzt nach 14 Tagen automatisch das gesetzliche Mahnverfahren ein. Nach einer Mahnung ist nur noch Barzahlung möglich.

§ 6 Haftung
Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Der Kunde/Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen.

Haftung des Behandlers:
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig.

§ 7 Datenschutz

Daten des Tierhalters/Verfügungsberechtigten und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Tierhalter / Verfügungsberechtige verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Tierheilpraktiker kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter / Verfügungsberechtigten davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters / Verfügungsberechtigten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter / Verfügungsberechtigter zustimmen wird. Sobald der Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Der Tierhalter/ Verfügungsberechtigte hat das Recht, einen Auszug aus seiner Kartei zu erhalten, welcher honorarpflichtig ist.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Hannover.
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln dem Tierheilpraktiker nicht erlaubt. Die Verabreichung an Tiere durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist.