Immer mehr Krankenversicherer für Hunde nehmen in ihre Verträge Leistungen für komplementärmedizinische Behandlungen durch zertifizierte Therapeuten auf. Sollten Sie eine solche Krankenversicherung für Ihren Hund abgeschlossen haben, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, die Kosten für die Therapiesitzungen einzureichen und erstattet zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist – neben dem entsprechenden Leistungseinschluss im Krankenversicherungsvertrag – eine Verordnung durch den behandelnden Tierärzt.
Damit Ihr Tierarzt hierfür keinen großen Aufwand hat, können Sie hier ein Formular für eine Verordnung herunterladen und dies ausgedruckt mit in die Praxis nehmen.
Damit eine Kostenerstattung erfolgen kann, sollten Sie als Patientenbesitzer bei Ihrer Hunde-Krankenversicherung nachfragen, wie diese vorgehen möchte. Teilweise müssen vorab Kostenvorschläge eingereicht und Therapeutenqualitfikationen nachgewiesen werden. Das letzte Wort hat selbstverständlich der Versicherer.